Nutzungsbedingungen: | Auf Nachfrage per E-Mail teilte mir Erdenstern mit, dass sie Projekte wie die Drachenzwinge gerne unterstützen und wir ihre Musik zur Begleitung unserer Spielrunden auf dem DZ TS-Server streamen dürfen. Der Vollständigkeit halber hier noch die genauen Nutzungsbedingungen. Für unsere Zwecke wichtig sind die Punkte 3a, 4 und 5.
Zur Nutzung der Musik von Erdenstern
Urheber: Erdenstern Musik: Andreas Petersen
Im Prinzip haben wir nichts dagegen, bei Low/No-Budget-Produktionen eingebunden zu werden. Ganz im Gegenteil, es freut uns, wenn die Musik passt. Im Gegensatz zu Budgetproduktionen berechnen in diesem Fall keine Lizenz- oder Nutzungsgebühr.
Nach Möglichkeit müssen aber folgende Voraussetzung erfüllt werden (im Zweifelsfall bitte fragen):
1. Vor der Nutzung sollte eine Urhebererlaubnis eingeholt werden. Dabei sollte nach Möglichkeit eine klarere Definition von Art und Umfang beschrieben werden. 2. Nach der Nutzung sollte nach Möglichkeit ein Belegexemplar an uns überstellt werden. (Link, CD, MP3, DVD oder Zeitungsartikel etc.) 3. Bei Trailer, Film- und Hörspielproduktionen muss der Urheber (also Erdenstern) sowie: "Musik komponiert von Andreas Petersen" genannt werden (im Booklet, im Abspann etc.) 3.a Wird außer der Musik von Erdenstern noch Musik anderer Urheber im gleichen Kontext verwandt, so muss das explizit erwähnt werden, um Lizenzkonflikte zu vermeiden. Logos, Motiondesign und Bildmaterial sind über den Urheber, oder über den Pressebereich http://www.erdenstern.com verfügbar. 4. Bei Veranstaltungen, Festivals, Liveshows, Trailern, Features, Jingles etc. bitten wir um eine Erwähnung in der Moderation, o.ä. ggf. ein Hinweis auf die Website, oder ein Link auf einer begleitenden Website oder sozialen Netzwerken. 5. Wenn möglich eine Nennung von Erdenstern in sozialen Netzwerken, wie Facebook, Google+ etc. und ein “like“ würde uns freuen. 6. Diese Vereinbarung beinhaltet nur die begrenzte Nutzung der Musik zu den beschriebenen Zwecken, keine weiteren Rechte an der Musik. So ist es untersagt, die Musik weiter zu verkaufen, Tonträger zu erstellen, sie als Musik weiter zu verwerten (z.B. sie als freien Download der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, oder als reines Musikstück ohne erkennbaren Kontext zu veröffentlichen), etc. Die Rechte an der Musik bleiben beim Urheber. 7. Wir behalten uns vor, diese Vereinbarung jederzeit, ohne Fristen und ohne Angaben von Gründen, zu kündigen.Bereits produzierte Bild- und Tonwerke, die vor der Kündigung erstellt worden sind, bleiben im Normalfall davon unberührt, es sei denn der Inhalt der Datenträger weicht stark von dem Material ab, welches als Basis der vorherigen Freigabe zugrunde lag oder beschrieben wurde, (siehe Punkt 1) Grund für eine solche Kündigung sind unter anderem fremdenfeindliche, diffamierende, politische, gewaltverherrlichende oder pornographische Inhalte, sowie unangemessenes, für den Uhrheber geschäftschädigendes Verhalten des Nutzers, oder ein unangemessenen Geschäftsgebaren. 8. Bei einer erfolgreichen Zusammenarbeit ist auch eine Verlinkung oder zumindest Erwähnung auf unsere Website üblich. Sollte das nicht erwünscht werden, bitten wir um gesonderten Hinweis. 9. Sollte sich im Laufe des Projektes etwas ändern, so dass doch eine kommerzielle Verwertung der Musik nachweisbar wäre, muss der Nutzer umgehend den Urheber der Musik davon in Kenntnis setzten, denn die daraus entstehende Nutzung deckt ggf. die hier beschriebene Vereinbarung nicht mehr ab. 10. Erdenstern ist nicht Mitglied der GEMA und vertritt die Nutzungsrechte an seiner Musik, Bildern und Videos selbst.
Erdenstern, Stand Herbst 2016 |