Es ist doch auch ein Mindestumsatz festgelegt.
Ja es gibt einen Mindestumsatz, aber es gibt auch die Klausel mit den 3 Jahren und die finde ich sinnfrei. Wenn das Ziel große kommerzielle Plattformen sind kann man das meiner Meinung nach allein über eine Einschränkung bezüglich des Umsatzes und der Besucherzahlen regeln und braucht diesen dritten Punkt nicht. Damit wäre aus meiner Sicht die Klarheit geschaffen, dass eben kleine Plattformen ausgenommen sind.
Weil du nicht in ein Gesetz schreiben kannst "Nur die Google, Facebook und Instagram sollen zahlen".
Und natürlich kann man das nicht so in eine Richtlinie oder später in ein Gesetz schreiben. Das habe ich in meinem Post auch nie so geschrieben. Mein Satz, auf den du dich bezogen hast, war lediglich ein Beispiel. Denn im Endeffekt habe ich von einer Generalisierung durch Umsatz und Besucherzahlen gesprochen, die meiner Meinung nach genau das, was man eigentlich erreichen will - nämlich die Großen verantwortlich zu machen und die Kleinen von der Richtlinie auszunehmen - bewirkt (und zwar ohne irgendjemanden namentlich zu nennen, was auch gar keinen Sinn machen würde, da potentielle große Plattformen in der Zukunft so nie betroffen wären).
Meiner Meinung nach ist genau das einer der großen Kritikpunkte. Wenn man wirklich nie beabsichtigt hat, auch kleinere Plattformen mit der Richtlinie anzugreifen, warum das dann nicht gleich klar formulieren? Frau Trüpel meinte zum Beispiel, dass das Ziel der Richtlinie die großen Internetkonzerne wie Google, Facebook, etc. sind. Soweit ich es mitbekommen habe gab es beispielsweise auch konkrete Nennungen einiger Dienste, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Warum dann nicht auch generalisieren für kleine Plattformen mit einem bestimmten Umsatz oder einer bestimmten Besucherzahl, dass diese eben explizit nicht von der Richtlinie betroffen sind?
Ansonsten wäre es cool, wenn wir die Diskussion hier friedlich halten könnten, genau wie jeder aktuell angehalten ist, es auch im größeren Kontext zu tun.