Ich fand heute heraus, das ein privater Filmabend zu hause mit mehr als 7 Zuschauern als gewerblich eingestuft werden kann,
wenn dazu Verkönstigungen (Chips und co. gereicht werden) oder die Gäste etwas zu essen oder zutrinken mitbringen (gilt als Bezahlung).
Was ist nun aber, wenn 4 der 7 Zuschauer blind, also nur Zuhörer sind?
Als ich nach dem Gespräch mit den wirklich netten Polizisten (er hat auf eine Anzeige verzichtet)
beim Gericht nachgefragt habe, meinte dieses, das es dazu keinen Präzedenzfall gibt
und diese Frage nicht beantwortet werden kann. Aber man riet mir davon ab,
einen Film zu zeigen wenn ich mehr als sieben Zuschauer habe.
Na ja, es kommt ja nicht immer die Polizei bei mir vorbei,
welche die entlaufene geistig beeinträchtigte Tochter meines Nachbarn sucht.
Der Blindenverband hat kommentiert, das Blinde Menschen niemals Zuschauer sein können und kennt diese sieben Zuschauerregel nicht.
Auch im Internet habe ich dazu nichts finden können.
Fazit: ich schaffe eventuell einen Präzedenzfall *lol*. Was es doch für komische Sachen gibt. *rofl*
Ich finde ja, das dieses Thema totaler Bockmist ist, aber es ist wirklich vorhin passiert. Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.