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Autor Thema: Avatarbilder unter freier Lizenz?  (Gelesen 16281 mal)

Saalko

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  • 03. August 2015, 11:34:47
Avatarbilder unter freier Lizenz?
« am: 03. August 2015, 11:34:47 »

Ja wie oben gesagt, wollte ich mal fragen wo man Charakterbilder mit freier Lizenz herbekommt. Da ich ja eine Runde aufzeichne und das ganze auf Youtube veröffentliche, wollte ich mal Nachfragen ob ihr eine Seite kennt, wo es Bilder unter nicht kommerzieller Lizenz gibt. Ich mag bei Youtube auch keine Werbung einblenden. Oder ist sobald man etwas bei Youtube hochlädt das Video es kommerziell? (Weil eben Youtube)
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War mein Fehler....Saalko und Toolan haben natürlich recht...

Ayou

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  • 03. August 2015, 11:42:14
Re: Avatarbilder unter freier Lizenz?
« Antwort #1 am: 03. August 2015, 11:42:14 »

Naja zum einen Deviantart.org.
Du musst nur eben schauen, was die Lizenz sagt, unter der das Bild hochgeladen wurde. Alles dazu findest du auf deviantart. Ein bisschen suchen und lesen, wirst du nicht drumherum kommen.
Bei youtube ist es eigentlich dasselbe. Geld verdienen tust du eigentlich erst, wenn du das Video Monetarisierst. Und das musst du für jedes Video seperat einstellen. Tust du das nicht, zeigt youtube zwar trotzdem Werbung an, aber du verdienst daran nicht mit. Ergo ist es für DICH nicht komerziell. Auch hier ist aber die Lizenz entscheidend. In den USA gilt für vieles Fair Use. Das heißt, solange du damit selbst kein Geld verdienst und du die Quelle angibst, ist es ok. In Deutschland gibt es so etwas nicht. Da ist alles das verwendet wird, ohne die Rechte daran zu haben, Urheberrechtsverletzung. Die Diskussion hatten wir hier auch schonmal irgendwo. Aber ich bin zu Faul das rauszusuchen. Da gabs auch Erklärungen zu den Lizenzen etc. Insgesamt ist das Netz aber eine totale Grauzone (zumindest in Europa) was Urheberrecht anbelangt und deswegen wäre ich da vorsichtig.
Zuletzt kommt es natürlich auf youtube an, ob dein Video gesperrt wird. Kann dir sehr schnell passieren, weil der Algorythmus etwas erkennt was Geschützt ist. Passiert meistens bei Musik. Aber auch Filmausschnitte.
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Frostgeneral

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  • 03. August 2015, 12:01:49
Re: Avatarbilder unter freier Lizenz?
« Antwort #2 am: 03. August 2015, 12:01:49 »

Ich glaube die Avatarschmiede ist gaenzlich frei. Da kann man sich dann umsehen
Ich bin der Meinung Filmausschnitte und Musikschnippsel bis zu 5 Sekunden werden nicht angeprangert
Alles drueber ist zu viel, aver da noch ne zweite Meinung einholen bitte
« Letzte Änderung: 03. August 2015, 12:03:23 von Frostgeneral »
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Sesu

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  • 03. August 2015, 13:32:12
Re: Avatarbilder unter freier Lizenz?
« Antwort #3 am: 03. August 2015, 13:32:12 »

Wenn du die AGB von Youtube durchliest (was eigentlich jeder mal machen sollte, so lang ist sie auch gar nicht mehr =P), wirst du feststellen, dass Youtube keine Rechte zur kommerziellen Nutzung einfordert, wie es zB Facebook tut. Solange du also keinen monetarisierten Account hast, sollte dahin gehend erst einmal in Ordnung sein.

Was du aber mit dem Upload tust: Du erlaubst Youtube die Verbreitung des Inhaltes. Ergo du musst von deinen Inhalten die Lizenz für die Verbreitung haben. Wenn du also ein offizielles Abenteuer leitest und du nicht die Erlaubnis des Verlages hast, begehst du eine Urheberrechtsverletzung (gilt auch für deren Anhänge/Handouts, die du idR nur unter Vorbehalt kopieren darfst).

Zum Thema Filmausschnitt und Musikschnipsel: Es gibt keinerlei offizielle bzw. rechtliche Regelung wie lang das Medium verwendet werden darf, ohne dass es rechtliche Probleme gibt. Es können auch einzelne Takte schon zur Anzeige führen, wenn diese einen großen Wiedererkennungswert haben (zB Jingles). Auch richtet es sich danach, wie man es verwendet und wem die Rechte gehören. Bei Zusammenschnitten können sogar eigene Werke (sogenannte Collagen) entstehen, dessen Rechte man idR selber hat, was in der Musikbranche nicht wirklich anerkannt wird (Cover sind aber keine Collagen ;) ).

Also bei allem was du hochlädst musst du die Erlaubnis aller beteiligten haben: Mitspieler, Verlage, Künstler.

Seelenschmied

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  • 03. August 2015, 14:00:11
Re: Avatarbilder unter freier Lizenz?
« Antwort #4 am: 03. August 2015, 14:00:11 »

Lass dir die Erlaubnis deiner Mitspieler schriftlich geben. Nein, PN reicht nicht. Dann bist du dahin gehend auf der sicheren Seite. Zumindest dahin gehend dass sie dich für den Upload selbst nicht belangen können. Vom Netz musst du es trotzdem nehmen wenn sie es verlangen, egal was sie vorher unterschrieben haben.

Musik darf man auszugsweise benutzen mit einer Dauer von bis zu 3 oder 5 Sekunden wenn es kein Erkennungszeichen ist, wie z.B. das Intro von "Hells Bells" oder Ähnliches. So ist z.B. die Tonfolge "Zonk" rechtlich geschützt.

Bei deviantArt musst du die Künstler persönlich anschreiben, außer es steht explizit unter dem Bild drunter.
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Sesu

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  • 03. August 2015, 14:48:50
Re: Avatarbilder unter freier Lizenz?
« Antwort #5 am: 03. August 2015, 14:48:50 »

Musik darf man auszugsweise benutzen mit einer Dauer von bis zu 3 oder 5 Sekunden wenn es kein Erkennungszeichen ist, wie z.B. das Intro von "Hells Bells" oder Ähnliches. So ist z.B. die Tonfolge "Zonk" rechtlich geschützt.

Die Stelle mit den 3-5 Sekunden würde ich gerne belegt sehen ;)

Die Diskussion zum Urheberrecht für Bilder hatten wir im Topic [Austausch über] Bilder im Forum.
Für allgemeine Infos zum Internetrecht findet man bei iRights.info.

Für Bilder mit Lizenzen zur freien Nutzung kannst du PicFindr nutzen (aber mit Vorsicht nutzen!).

Ansonsten bei Bildern immer im Text nach Phrasen suchen, die ausdrücklich erlauben, das Bild frei zu nutzen (also mit einer freien Verbreitungslizenz). Die sind oft mit "Copyleft" oder "Creative Commons" gekennzeichnet. Ansonsten, wie Seelenschmied schon schrieb, einfach die Künstler anschreiben. Einige dürften sich sicher über die zusätzliche Aufmerksamkeit mit Namensnennung freuen ;)

Seelenschmied

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  • 03. August 2015, 20:05:48
Re: Avatarbilder unter freier Lizenz?
« Antwort #6 am: 03. August 2015, 20:05:48 »

Musik darf man auszugsweise benutzen mit einer Dauer von bis zu 3 oder 5 Sekunden wenn es kein Erkennungszeichen ist, wie z.B. das Intro von "Hells Bells" oder Ähnliches. So ist z.B. die Tonfolge "Zonk" rechtlich geschützt.

Die Stelle mit den 3-5 Sekunden würde ich gerne belegt sehen ;)


Kann dir die entsprechende Textpassage vom Urheberrechts-Anwalt mal raussuchen. Aber nimmer heute. Erinnere mich mal per PN dran.
Ok, habe gerade gesucht, aber auf die Schnelle finde ich es nicht.
« Letzte Änderung: 03. August 2015, 20:16:56 von Seelenschmied »
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